Ausweitung des Handyverbots am Steuer

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Ausweitung des Handyverbots am Steuer „CB-Funk ist kein Smartphone" Funk im KFZ

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat einen Antrag des Landes Niedersachsen angenommen, wonach die geplante Ausweitung des so genannten Handyverbots am Steuer für CB-Funkgeräte erst in drei Jahren, ab dem 30. Juni 2020, gelten soll. Darüber informieren aktuell eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Verkehr und digitale Infrastruktur der

SPD Bundestagsfraktion unter dem Titel „CB-Funk ist kein Smartphone" [1] und die zusammengefassten Empfehlungen des Verkehrsausschusses, des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Rechtsausschusses [2].

In der Pressemitteilung begründet die SPD die Notwendigkeit einer Fristverlängerung zunächst damit, dass CB-Funk im LKW ein wichtiges Arbeitsmittel sei. Auch Sicherheitsdurchsagen der Verkehrsbehörden würden auf diesem Wege weitergegeben. Mit einfachen Telefonieren mit dem Smartphone habe dies nichts zu tun. Dennoch müssen die Fahrer zum Sprechen noch immer das Mikrofon in die Hand nehmen. Ohne die Übergangsfrist würde dieser Vorgang, so die SPD-Pressemitteilung, in kürze von dem Verbot untersagt sein. Die Pressemitteilung kommt zum Schluss, dass nun Freisprecheinrichtungen für CB-Funk entwickelt werden müssten, die den professionellen Ansprüchen genügen würden.

Auch wenn die Begründung in [2] in Teilen an die Stellungnahme des Runden Tisches Amateurfunk erinnert [3], so ist vom Amateurfunk keine Rede. Die Begründung liest sich wie folgt: „Die Nutzung von Freisprecheinrichtungen, die dem hand-held-Verbot Rechnung tragen, ist bei den CB-Funkgeräten noch nicht so ausgeprägt und qualitativ verbesserungswürdig. Es ist daher eine Übergangsfrist erforderlich, um die Entwicklung von Freisprecheinrichtungen zu ermöglichen, die insbesondere dem Umstand Rechnung tragen, dass im Nutzfahrzeugbereich die Kabinengeräusche lauter sind als im Pkw-Bereich."

Der RTA ist weiterhin mit Politikern in Kontakt, um die Sachlage im Sinne der Funkamateure noch zu beeinflussen. Die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung ist als Tagesordnungspunkt 82 für die Plenarsitzung des Bundesrates am 7. Juli aufgeführt. Sollte der Bundesrat den Empfehlungen der Ausschüsse folgen, würden die neuen Regeln noch diesen Sommer in Kraft treten.

Ein Blick ins Ausland lässt übrigens erkennen, dass z.B. auch der Funkbetrieb während der Fahrt in der Schweiz ähnlich reguliert wird: Die dortige Verkehrsregelverordnung schreibt vor, dass Kommunikationssysteme die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht beeinträchtigen dürfen (Art. 3, Abs. 1).

[1] http://www.spdfraktion.de/node/2055997/pdf
[2] http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[3] https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/

Quelle: DARC-Homepage 28.06.2017