Alkohol am Mikrofon

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qrv amateur-radio"Ich teile allen OMs im In- und Aus­land mit, daß mir lt. Schreiben vom 21. November 1949 der OPD Stuttgart die Lizenz entzogen worden ist.

Grund da­für sei, so heißt es, ein QSO mit DL 1 HY (DL 1 HY wurde nun gleichfalls die Li­zenz entzogen). In den Schreiben steht wörtlich: „... dabei wurde ins Mikro­phon geschrien und gelallt - die Be­teiligten standen z. T. stark unter Alko­holeinfluß, einige gaben selbst an, daß sie betrunken seien -, gesungen, Witze gerissen, minutenlanges wieherndes Ge­lächter ausgestoßen und anstößige Re­densarten gewechselt. Ihre Handlungs­weise stellt einen neuen schweren Ver­stoß gegen das Amateurfunkgesetz dar und ist geeignet, das Ansehen der deut­schen Amateure, besonders im Ausland, zu schädigen . .."

Ich bitte die OMs, die dieses QSO mit­gehört haben um Rapporte. Es sei be­merkt, daß an diesem Tag Besuch aus HB 9 bei mir war, zu dessen Ehren ein geselliges Beisammensein der Stuttgarter OMs veranstaltet wurde, bei dem es sehr lustig zuging. Von Betrunkenheit kann keine Rede sein. Die OMs werden ge­beten, ihre Eindrücke aus diesem QSO (erst mit HB 9 AA, 9 CK, 9 CU, DL 1 AP und dann DL 1 HY zu Papier zu bringen und nach hier einzusenden. vy 73 und awdh, ex-DL 1 CU, Stuttgart, Postbox 585."

Gefunden von Gerhard DB1GF