Prüfungs- und Teilnahmegebühren ab 06.2024

Prüfungsgebühren ab 06.2024

Die Zulassung zur Prüfung ist in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV) definiert.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach Eingang des notwendigen Formulares und Unterlagen. Außerdem muß der Zahlungseingang auf dem entsprechenden Konto erfolgt sein.

  Gebührentatbestand  Stand 08.2024 
1.1 Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse N im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 68,00€
1.2 Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 73,50€
 1.3 Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV
81,00€
     
 1.4 Durchführung einer Wiederholungsprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 42,50€
 1.4.1 Jeder wiederholte Prüfungsteil jeweilszusätzlich 5,50€
 
 1.5.1 Zusatzprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV Klasse N nach E 48,00€
 1.5.2 Zusatzprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV Klasse N nach A
57,00€
 1.5.3 Zusatzprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV Klasse E nach A
50,50€
     
 1.6 Durchführung einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV
84,00€


Eine Lizenzurkunde ist bei Aufstockung bzw Zusatzprüfung als Kopie beizufügen.

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/256/VO.html

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