Prüfungsgebühren ab 06.2024
Die Zulassung zur Prüfung ist in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV) definiert.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach Eingang des notwendigen Formulares und Unterlagen. Außerdem muß der Zahlungseingang auf dem entsprechenden Konto erfolgt sein.
Gebührentatbestand | Stand 08.2024 |
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1.1 | Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse N im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 68,00€ |
1.2 | Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 73,50€ |
1.3 | Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV |
81,00€ |
1.4 | Durchführung einer Wiederholungsprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 42,50€ |
1.4.1 | Jeder wiederholte Prüfungsteil jeweilszusätzlich | 5,50€ |
1.5.1 | Zusatzprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV Klasse N nach E | 48,00€ |
1.5.2 | Zusatzprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV Klasse N nach A |
57,00€ |
1.5.3 | Zusatzprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV Klasse E nach A |
50,50€ |
1.6 | Durchführung einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV |
84,00€ |
Eine Lizenzurkunde ist bei Aufstockung bzw Zusatzprüfung als Kopie beizufügen.