Bei dem bisher zur BEMFV im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text handelt es sich lediglich um eine Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder. Jeder darf sich dann aus dieser Änderungsverfügung und dem bisherigen Gesetzestext seine
BEMFV selbst erstellen. Das habe ich euch in der beigefügten Datei schon mal abgenommen. Die Begründung zur BEMFV wurde nicht geändert, insofern habe ich sie 1:1 übernommen.
BImSchV Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen, Niederfrequenzanlagen und Gleichstromanlagen nach Absatz 2. Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder.
Die Verordnung berücksichtigt nicht die Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf elektrisch oder elektronisch betriebene Implantate.
Neu: Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.. entgegen § 2 Satz 1 auch in Verbindung mit Satz 2, entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 3a Satz 1 eine dort genannte Anlage errichtet oder betreibt,
2.. entgegen § 4 Absatz 1 eine Niederfrequenzanlage wesentlich ändert,
3.. entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 10 Absatz 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
Kommentar:
● Die Grenzwerte für Personenschutz haben sich laut Anhang 1a nicht verschlechtert.
● Die 10W EIRP Regelung wurde beibehalten. Die Gesamtstrahlungsleistung von 10W EIRP darf jedoch unter Berücksichtigung aller am Standort vorhandenen Hochfrequenz-anlagen nicht überschritten werden!
● Für Feldstärkemessungen sind die Mess- und Berechnungsverfahren der DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009) anzuwenden.
● Kommunen erhalten bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme!
Die Bundesnetzagentur wird in Kürze eine neue Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen herausgeben. Die HSM-Berechnung, sowie die Seite 3 der BEMFV-Erklärung werden vermutlich künftig entfallen.
Das Programm Watt32 wird dann umgehend an diese neue Anleitung angepasst.