Das vom Bundestag Ende April 2017 beschlossene Funkanlagengesetz, kurz FuAG, ist am 4. Juli durch Veröffentlichung am 3. Juli im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Darüber berichtet das FM-Funkmagazin in einer aktuellen Meldung. Das neue Funkanlagengesetz ersetzt das
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), welches gleichzeitig außer Kraft tritt. Das FuAG betrifft vorrangig Wirtschaftsakteure, also beispielsweise Hersteller, Importeure und Händler. Weiterhin gehören nun auch reine Funkempfangsanlagen in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Die vom FTEG bekannten Ausnahmeregelungen für Amateurfunkgeräte - also Selbstbau- bzw. umgebaute Geräte und Bausätze - sind auch vom FuAG erfasst. Fortan müssen Hersteller ihre Funkgeräte mit einer Typen-, Chargen oder Seriennummer versehen und der Handelsweg der Geräte muss rückverfolgbar sein. Weiterhin müssen Funkgeräten künftig Gebrauchs- und Sicherheitsinformationen beiliegen. Weitere Informationen zum Gesetz findet man auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Quelle: DARC-Rundspruch 27/2017