Am 30. März ist im Bundesgesetzblatt die zwölfte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2017 und 2018 festgelegt.
Für das Jahr 2017 wurden 5,75 € TKG- und 12,98 € EMVG-Beitrag festgelegt, in Summe 18,73 €. Und für das Jahr 2018 wurden wiederum 2,20 € TKG- und 13,59 € EMVG-Beitrag festgelegt, in Summe 15,79 €.
Für beide Jahre fallen also 34,52 € insgesamt an. Funkamateure, die in beiden Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 34,52 € erhalten.
Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt. Darüber informiert eine Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite. Als Anlage finden Sie darin eine Tabelle über die Entwicklung der Beiträge der vergangenen Jahre. Zum Lesen loggen Sie sich bitte als Mitglied ein und gehen auf die DARC-Webseite.
Quelle. DARC-Rundspruch 14/2021
(DF7HD)