Lizenzklasse E und A
Die Lizenzklasse E ist eine Einsteigerlizenz und berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf mehreren dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen.
Die Sendeleistung ist teilweise eingeschränkt, aber alle Betriebsarten sind dort erlaubt. Geprüft werden nur die wesentlichen Grundzüge der technischen Kenntnisse.
In der Betriebstechnik und den nationalen und internationalen Vorschriften ist der gleiche Wissensumfang wie in der höheren Klasse A nachzuweisen.
Nach bestandener Prüfung wird ein Rufzeichen mit dem Prefix DO zugewiesen. Es besteht keine Altersgrenze.
Die Lizenzklasse A berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen bis zur jeweils maximal zulässigen Sendeleistung. Das Ablegen der Telegrafieprüfung ist nicht mehr notwendig, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
Diese Änderung ist allerdings noch nicht in allen Ländern mit CEPT-Vereinbarung gültig. Andere Länder setzen den Nachweis von Telegrafiekenntnissen für eine Gastlizenz für den Kurzwellen-Funkbetrieb voraus.
Geprüft werden die technischen Kenntnisse, die Kenntnisse nationaler und internationaler betrieblicher Verfahren und Vorschriften. Nach bestandener Prüfung wird ein Rufzeichen mit dem Prefix DA bis DD, DF bis DH oder DJ bis DM zugewiesen. Es besteht auch hier keine Altersgrenze.
Der Prefix DI wird nicht vergeben, während der Prefix DE Höramateure, auch SWL (Short-Wave-Listener) genannt, kennzeichnet.